top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von 

Melina Hick 

- MH - 

Melina Hick (im Folgenden: “MH“) ist als professionelle Haar- und Makeup-Artistin tätig, sie arbeitet als  selbstständige Unternehmerin (freiberuflich als sog. „Freelancer“) für verschiedene Auftraggeber  („Kunden“), überwiegend im Bereich „Hochzeits-Styling“ und „Business“. Für diese  Vertragsbeziehungen zwischen MH und jedem Kunden gelten, wenn nichts anderes ausdrücklich  vereinbart wird, ausschließlich die folgenden  

Geschäftsbedingungen 

§ 1 Allgemeines 

1.1 Vertragszweck 

MH ist grundsätzlich buchbar für Makeup- und / oder Haarstyling für Foto- / Filmaufnahmen oder Events, sowohl im Rahmen von Privatanlässen als auch im geschäftlichen Bereich. 

Zweck der Aufträge ist üblicherweise ein optimiertes Erscheinungsbild des Kunden für private  Hochzeiten, Events oder für die Selbstdarstellung in geschäftlichen Bereichen, wobei meist auch die  Anfertigung von Bildmaterial stattfindet. 

Der Kunde kann auch Verbraucher sein, insbesondere bei Hochzeiten. 

1.2 Abwehrklausel 

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn,  MH hat dies ausdrücklich in Textform anerkannt. 

1.3 Selbständigkeit 

MH arbeitet auf selbstständiger Basis für mehrere Kunden. Ein sozialversicherungspflichtiges  Arbeitsverhältnis kommt mit dem Kunden nicht zustande.

Seite 2 von 6 

1.4 Auftraggeber 

Bei den Buchungen von MH durch den Kunden handelt es sich um Einzelaufträge, in denen die  jeweiligen Auftragskonditionen verbindlich festgelegt werden. Als Kunde gilt derjenige, der MH bucht  oder in dessen Namen MH gebucht wird, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes  vereinbart ist. 

1.5 Honorar/Anzahlung 

Für jede Buchung zahlt der Kunde ein Honorar an MH, gegebenenfalls ist eine Anzahlung im Rahmen  eines Probetermins (insbesondere bei Hochzeits-Buchungen) zu leisten, dies wird in der  Buchungsbestätigung festgelegt. Fahrtkosten sowie Sonderleistungen sind darin in der Regel nicht enthalten. Eine Unterkunft wird – falls notwendig – vom Kunden auf dessen Kosten gestellt. 

§ 2 Zustandekommen u. Stornierung eines Auftrags 

2.1 Auftragsvereinbarung 

Der Kunde nennt MH die Wünsche für eine Buchung, mit den Rahmenbedingungen zum Projekt (Art  des Auftrags, Datum, Ort, Dauer, etc.), sowie den Anforderungen, die an MH gestellt werden. Auf  diesen Angaben gründend, unterbreitet MH ein Angebot in Textform, welches formlos per E-Mail angenommen werden kann. Anschließend erstellt MH eine verbindliche Auftragsvereinbarung (Buchungsbestätigung). 

2.2 Stornierung eines Auftrags seitens MH 

Ein Auftrag kann seitens MH aus folgenden Gründen (formlos) storniert werden, ohne sich dadurch  schadensersatzpflichtig zu machen: 

a) Vorliegen einer Entschuldigung, wie z.B. Krankheit (ärztliches Attest) oder höchstpersönlicher  Gründe (z.B. Notfall in der engsten Verwandtschaft). 

b) Ohne Vorliegen von Gründen, wenn der Kunde die Absage freiwillig genehmigt oder wenn MH einen gleichwertigen Ersatz organisiert und der Kunde diesen Ersatz nicht aus wichtigem Grund  unverzüglich zurückweist. (Anmerkung: Ein wichtiger Grund bedeutet, wenn Tatsachen vorliegen,  die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider  Vertragsparteien dem Kunden die Absage des Auftrags unzumutbar machen.) 

c) Nachträgliche Änderungen der Auftragsbedingungen (wie beispielsweise Datum, Art des  Auftrags, Dauer des Auftrags, Höhe des Honorars) durch den Kunden bedürfen der  ausdrücklichen Bestätigung durch MH in Textform (z.B. E-Mail). MH steht es frei, einen erteilten  Auftrag abzusagen, wenn der Kunde auf die Änderung besteht. Im Falle der Absage durch MH aufgrund dieser nachträglichen Änderungen gelten für den Kunden die  

Stornierungsbedingungen gem. § 6.2 entsprechend. 

d) Wenn die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet  wird oder wenn der Kunde den Eindruck erweckt, dass die Buchung nicht ernsthaft  aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Kunden auf  Kontaktversuche von MH über einen Zeitraum von mehreren Tagen). Eine solche Absage löst  Stornierungsgebühren gem. § 6.2 auf Seiten des Kunden aus. 

In den Fällen des Absagegrundes a) erstattet MH gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlungen  dem Kunden zu 50% zurück. 

MH wird sich im Falle ihrer Absage darum bemühen, einen Ersatz zu empfehlen, der auf eigene  Rechnung seine Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die die Buchung einer anderen Stylistin mit sich  bringen kann, wird nicht gehaftet.

Seite 3 von 6 

2.3 Stornierung eines Auftrags seitens des Kunden 

Ein Auftrag kann seitens des Kunden aus folgenden Gründen (formlos) storniert werden: 

a) Wetterabhängige Aufträge müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und in ihren  Voraussetzungen konkret festgelegt werden. Wetterabhängige Buchungen können bis  spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn abgesagt werden. Für diesen Fall  beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars zzgl. angefallener Auslagen. 

b) Der Kunde hat das Recht bis zu einer Woche nach dem Probetermin den Auftrag ohne Nennung  von Gründen abzusagen. MH hat das Recht, bei Absage die Anzahlung als Ausfallhonorar zu  berechnen, auch wenn der Probetermin noch nicht stattgefunden hat. Bei Absage länger als  eine Woche nach dem Probetermin wird der gesamte Honorarbetrag fällig. 

c) Aus wichtigem Grund, sprich wenn die Durchführung des Auftrags durch außergewöhnliche, vom  Kunden nicht zu vertretene und nachweisbare Umstände unzumutbar ist (beispielsweise: Attest  für schwere Erkrankung, außergewöhnliche Naturereignisse, Pandemie, etc.), wird ein  Ersatztermin vereinbart, die Buchung bleibt insoweit aufrechterhalten. Wird der Auftrag nicht  innerhalb eines Jahres nachgeholt, erhält MH 30% der Auftragssumme als Ausfallhonorar. (Bloße Plan- oder Konzeptänderungen, private oder unternehmerische Terminverschiebungen,  Personal- oder Materialschwierigkeiten, auch Streik oder anderweitige organisatorische Gründe,  gewöhnliches Unwetter oder eine Meinungsänderung - sozusagen freiwillige Absage - des  Kunden stellen keine wichtigen Gründe dar, dies fällt unter das eigene Risiko des Kunden, es  können Stornierungsgebühren anfallen gem. § 6.2.) 

§ 3 Pflichten von MH 

3.1 Pünktlichkeit 

MH verpflichtet sich, im Falle eines vereinbarten Auftrags (Festbuchung) am Einsatzort pünktlich zu  erscheinen. Erscheint MH nicht oder verspätet, informiert MH den Kunden unverzüglich darüber und  es entfällt unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Anspruch auf das Honorar ganz oder teilweise,  wenn eine Nachholung der Verspätung durch entsprechendes längeres Arbeiten nicht möglich ist. 

(Anmerkung: Die Anreise ist vorausschauend zu organisieren. Stau oder Witterungsverhältnisse sind  einzukalkulieren und stellen nur in außergewöhnlichen Fällen, z.B. Vollsperrungen, in einen Unfall  verwickelt sein o.ä., eine Entschuldigung dar.) 

3.2 Equipment 

MH verpflichtet sich, zu jedem Auftrag das für den Auftrag notwendige Equipment bei sich zu führen.  Spezielles Equipment wie Extensions, besonderer Schmuck etc. müssen nur mitgeführt werden, wenn  dies vorher vereinbart wurde. 

3.3 Steuern & Abgaben 

MH ist für die Versteuerung der Einkünfte aus den Aufträgen und für die Abführung aller sie  betreffenden Abgaben selbst verantwortlich. 

§ 4 Pflichten des Kunden 

4.1 Änderungswünsche bei Durchführung des Auftrags 

Nachträgliche, von der verbindlichen Buchung abweichende oder zusätzliche Wünsche, welche der  Kunde vor Ort während oder kurz vor Durchführung des Auftrags äußert, wird MH bei unverzüglicher  Anzeige berücksichtigen, soweit dies im Rahmen der kurzfristig zur Verfügung stehenden Ressourcen  und Möglichkeiten machbar ist. Diese zusätzliche Leistung ist gesondert zu vergüten, zusätzlich  anfallende Auslagen sind zu erstatten. Sind die nachträglichen Wünsche mit MH nicht zu realisieren  und ist der Auftrag deshalb nicht durchführbar, trägt der Kunde Ausfallhonorare gem. § 6.2.

Seite 4 von 6 

4.2 Gestalterische Auffassung 

Ist der Kunde der Auffassung, MH setze die Vorstellungen über die künstlerische Gestaltung nicht den  Erwartungen entsprechend um, oder sie sei aus anderen Gründen entgegen berechtigter  Erwartungen nicht geeignet, die Anforderungen des verbindlich gebuchten Auftrags  ordnungsgemäß zu erfüllen, muss der Kunde MH darüber umgehend informieren, die Mangelleistung  genau bezeichnen und MH die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. 

Werden trotz der durch den Kunden erhobenen Beanstandungen Haar- und/oder Makeup Tätigkeiten in Anspruch genommen oder kommt eine Mängelrüge an der Leistung von MH erst nach  Durchführung des Auftrags, ist eine Reklamation nicht mehr möglich. Neuaufträge aufgrund einer  solchen nachträglichen Mängelrüge sind gesondert zu vergüten. 

§ 5 Durchführung eines Auftrags 

5.1 Kundenwünsche 

Die Wünsche des Kunden betreffend die künstlerische Gestaltung sind von MH aufmerksam und  sorgfältig zu erfüllen, soweit sie sich im Rahmen des Auftragszwecks halten.  

Bei Hochzeits-Styling-Aufträgen wird der Look zusammen mit der Kundin beim Probetermin erarbeitet.  Eventuelle nachträgliche Änderungswünsche der Kundin am Tag der Hochzeit sind gesondert zu  vergüten. 

5.2 Social-Media-Nutzung 

Das Posten von Bildern/Videos/Tweets/Stories etc. ist MH gestattet, wenn es keine internen, intime oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte aufweist oder der Kunde im Vorfeld ausdrücklich  sein Einverständnis erteilt hat. 

5.3 Namensnennung 

Verbreitet der Kunde aus dem Auftrag entstandenes Bildmaterial öffentlich, beispielsweise auf Social Media-Plattformen, hat stets eine Verlinkung auf den jeweiligen Account von MH (Instagram,  Facebook, o.ä.) oder ein Hinweis auf die Webseite (www.melinamelinamakeupartist.com) von MH zu  erfolgen. 

Der Kunde stellt dieses Nennungsrecht auch in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen  dieses Nennungsrecht ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar zu zahlen, bei freien  Arbeiten wird der Aufschlag auf eine hypothetische angemessene Vergütung geleistet. 

§ 6 Abrechnung 

6.1 Zahlungsmodalitäten 

Nach Durchführung des Auftrags oder Stornierung durch den Kunden rechnet MH ihre Leistungen ab  und übersendet eine den steuerlichen Anforderungen genügende Rechnung an den Kunden. Der  Kunde ist zu diesem Zwecke verpflichtet, MH eine korrekte Rechnungsadresse ungefragt mitzuteilen,  spätestens nach Beendigung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich abweichender  Vereinbarung spätestens 30 Kalendertage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung ohne Abzüge  fällig, soweit zwischen den Parteien nicht einstimmig etwas anderes vereinbart wurde.  

(Anmerkung: Ist nach Ablauf dieser 30-Tagesfrist kein Geldeingang bei MH zu verzeichnen, tritt gem.  § 286 Abs. 3 BGB gesetzlicher Verzug ein. Dies kann Zinsansprüche und Schadensersatzansprüche für  Rechtsverfolgungskosten nach sich ziehen.)

Seite 5 von 6 

Die Zahlungsbedingungen für etwaige Anzahlungen (z.B. Probetermin vor einer Hochzeit) sind  gesondert in der Buchungsbestätigung vereinbart. 

6.2 Stornierungsgebühren 

Bei Stornierung ohne wichtigen Grund ist MH berechtigt, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zzgl.  angefallener Auslagen sowie getätigter Aufwendungen (z.B. Reisestornierungen, Arbeitsaufwand,  etc.) in Rechnung zu stellen. 

§ 7 Geheimhaltung 

7.1 Stillschweigen über Interna des Kunden 

MH wird über alle Vorgänge und betriebliche/private Angelegenheiten des Kunden, die ihr im  Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, insbesondere Geschäfts- und  Betriebsgeheimnisse, interne Absprachen und Auftragskonditionen, Termine, Geschäftspartner des  Kunden, intime Details des Privatlebens, etc. Stillschweigen bewahren. 

7.2 Stillschweigen über Konditionen von MH 

Dem Kunden ist es untersagt, Informationen über das Honorar oder über sonstige  Buchungskonditionen von MH an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. 

7.3 Vertraulicher Vertrag 

Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf diesen Vertrag, welcher zudem nicht vervielfältigt,  veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden darf und auf jeden einzelnen Auftrag. 

§ 8 Nutzungs- und Verwertungsrechte 

8.1 Miturheberin 

Wird im Rahmen eines Auftrages MH in kreativer Art und Weise tätig, indem Sie maßgeblich den Look  mitbestimmt, liegt eine schöpferische Leistung vor, wodurch sie bei der Anfertigung von Bildmaterial  als Urheberin bzw. Miturheberin anzusehen ist, so dass ihr Nutzungs- und Verwertungsrechte an  angefertigten Abbildungen zustehen. 

8.2 Eigenwerbung von MH 

MH ist berechtigt, Bildmaterial aus dem Auftrag für Zwecke der Eigenwerbung (Social Media,  Portfolio, Homepage, o.ä.) zu verwenden, soweit mit dem Kunden vorab nichts Gegenteiliges  vereinbart wurde und § 7 nicht entgegensteht. Der Kunde stellt MH von jeglicher Haftung frei, die  sich über diese Eigenwerbung aus Ansprüchen Dritter (z.B. abgebildete Personen) ergeben könnte.  

§ 9 Haftung 

Die Haftung von MH ist ausgeschlossen für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von  ihr oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gilt nicht für Schäden aus  Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. 

Eine Haftung besteht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr  oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters  oder Erfüllungsgehilfen von MH beruhen oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,  beschränkt jedoch der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar und auf die bei Vertragsschluss  vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Seite 6 von 6 

Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die von MH verwendeten Produkte. Die  Verträglichkeit der Produkte kann trotz dermatologischem Testnachweis nicht gewährleistet werden.  Dies gilt auch für vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Produkten. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist, damit  eigene Schäden und/oder Rechtsverletzungen bei Dritten (wie auch MH) abgesichert sind. 

§ 10 Datenschutz / Einwilligungserklärung 

Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten, wie Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummern,  Steuernummer, Homepage und weitere Angaben zur Person (bzw. zum Unternehmen) zum  Zwecke der Auftragsabwicklung bei MH verarbeitet werden. 

Diese Einwilligung kann jederzeit formlos bei MH unter untenstehendem genanntem Kontakt  widerrufen werden. 

§ 11 Gerichtsstand / Rechtswahl 

Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind – soweit hierüber eine Vereinbarung zulässig ist - der Wohnsitz  von MH. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der auf eine andere  Rechtsordnung verweisenden Kollisionsnormen. 

§ 12 Formerfordernis bei Vertragsänderung 

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei die Übermittlung per E Mail genügt, ebenso wie die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 

Melina Hick 

Grüner Weg 27 

52146 Würselen 

Tel.: 0176 478 203 18 

info@melinamakeupartist.com 

www.melinamelinamakeupartist.com

bottom of page