
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Melina Hick
- MH -
Melina Hick (im Folgenden: “MH“) ist als professionelle Haar- und Makeup-Artistin tätig, sie arbeitet als selbstständige Unternehmerin (freiberuflich als sog. „Freelancer“) für verschiedene Auftraggeber („Kunden“), überwiegend im Bereich „Hochzeits-Styling“ und „Business“. Für diese Vertragsbeziehungen zwischen MH und jedem Kunden gelten, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, ausschließlich die folgenden
Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1.1 Vertragszweck
MH ist grundsätzlich buchbar für Makeup- und / oder Haarstyling für Foto- / Filmaufnahmen oder Events, sowohl im Rahmen von Privatanlässen als auch im geschäftlichen Bereich.
Zweck der Aufträge ist üblicherweise ein optimiertes Erscheinungsbild des Kunden für private Hochzeiten, Events oder für die Selbstdarstellung in geschäftlichen Bereichen, wobei meist auch die Anfertigung von Bildmaterial stattfindet.
Der Kunde kann auch Verbraucher sein, insbesondere bei Hochzeiten.
1.2 Abwehrklausel
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, MH hat dies ausdrücklich in Textform anerkannt.
1.3 Selbständigkeit
MH arbeitet auf selbstständiger Basis für mehrere Kunden. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kommt mit dem Kunden nicht zustande.
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1.4 Auftraggeber
Bei den Buchungen von MH durch den Kunden handelt es sich um Einzelaufträge, in denen die jeweiligen Auftragskonditionen verbindlich festgelegt werden. Als Kunde gilt derjenige, der MH bucht oder in dessen Namen MH gebucht wird, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart ist.
1.5 Honorar/Anzahlung
Für jede Buchung zahlt der Kunde ein Honorar an MH, gegebenenfalls ist eine Anzahlung im Rahmen eines Probetermins (insbesondere bei Hochzeits-Buchungen) zu leisten, dies wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Fahrtkosten sowie Sonderleistungen sind darin in der Regel nicht enthalten. Eine Unterkunft wird – falls notwendig – vom Kunden auf dessen Kosten gestellt.
§ 2 Zustandekommen u. Stornierung eines Auftrags
2.1 Auftragsvereinbarung
Der Kunde nennt MH die Wünsche für eine Buchung, mit den Rahmenbedingungen zum Projekt (Art des Auftrags, Datum, Ort, Dauer, etc.), sowie den Anforderungen, die an MH gestellt werden. Auf diesen Angaben gründend, unterbreitet MH ein Angebot in Textform, welches formlos per E-Mail angenommen werden kann. Anschließend erstellt MH eine verbindliche Auftragsvereinbarung (Buchungsbestätigung).
2.2 Stornierung eines Auftrags seitens MH
Ein Auftrag kann seitens MH aus folgenden Gründen (formlos) storniert werden, ohne sich dadurch schadensersatzpflichtig zu machen:
a) Vorliegen einer Entschuldigung, wie z.B. Krankheit (ärztliches Attest) oder höchstpersönlicher Gründe (z.B. Notfall in der engsten Verwandtschaft).
b) Ohne Vorliegen von Gründen, wenn der Kunde die Absage freiwillig genehmigt oder wenn MH einen gleichwertigen Ersatz organisiert und der Kunde diesen Ersatz nicht aus wichtigem Grund unverzüglich zurückweist. (Anmerkung: Ein wichtiger Grund bedeutet, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien dem Kunden die Absage des Auftrags unzumutbar machen.)
c) Nachträgliche Änderungen der Auftragsbedingungen (wie beispielsweise Datum, Art des Auftrags, Dauer des Auftrags, Höhe des Honorars) durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch MH in Textform (z.B. E-Mail). MH steht es frei, einen erteilten Auftrag abzusagen, wenn der Kunde auf die Änderung besteht. Im Falle der Absage durch MH aufgrund dieser nachträglichen Änderungen gelten für den Kunden die
Stornierungsbedingungen gem. § 6.2 entsprechend.
d) Wenn die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geleistet wird oder wenn der Kunde den Eindruck erweckt, dass die Buchung nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Kunden auf Kontaktversuche von MH über einen Zeitraum von mehreren Tagen). Eine solche Absage löst Stornierungsgebühren gem. § 6.2 auf Seiten des Kunden aus.
In den Fällen des Absagegrundes a) erstattet MH gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlungen dem Kunden zu 50% zurück.
MH wird sich im Falle ihrer Absage darum bemühen, einen Ersatz zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die die Buchung einer anderen Stylistin mit sich bringen kann, wird nicht gehaftet.
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2.3 Stornierung eines Auftrags seitens des Kunden
Ein Auftrag kann seitens des Kunden aus folgenden Gründen (formlos) storniert werden:
a) Wetterabhängige Aufträge müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und in ihren Voraussetzungen konkret festgelegt werden. Wetterabhängige Buchungen können bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn abgesagt werden. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars zzgl. angefallener Auslagen.
b) Der Kunde hat das Recht bis zu einer Woche nach dem Probetermin den Auftrag ohne Nennung von Gründen abzusagen. MH hat das Recht, bei Absage die Anzahlung als Ausfallhonorar zu berechnen, auch wenn der Probetermin noch nicht stattgefunden hat. Bei Absage länger als eine Woche nach dem Probetermin wird der gesamte Honorarbetrag fällig.
c) Aus wichtigem Grund, sprich wenn die Durchführung des Auftrags durch außergewöhnliche, vom Kunden nicht zu vertretene und nachweisbare Umstände unzumutbar ist (beispielsweise: Attest für schwere Erkrankung, außergewöhnliche Naturereignisse, Pandemie, etc.), wird ein Ersatztermin vereinbart, die Buchung bleibt insoweit aufrechterhalten. Wird der Auftrag nicht innerhalb eines Jahres nachgeholt, erhält MH 30% der Auftragssumme als Ausfallhonorar. (Bloße Plan- oder Konzeptänderungen, private oder unternehmerische Terminverschiebungen, Personal- oder Materialschwierigkeiten, auch Streik oder anderweitige organisatorische Gründe, gewöhnliches Unwetter oder eine Meinungsänderung - sozusagen freiwillige Absage - des Kunden stellen keine wichtigen Gründe dar, dies fällt unter das eigene Risiko des Kunden, es können Stornierungsgebühren anfallen gem. § 6.2.)
§ 3 Pflichten von MH
3.1 Pünktlichkeit
MH verpflichtet sich, im Falle eines vereinbarten Auftrags (Festbuchung) am Einsatzort pünktlich zu erscheinen. Erscheint MH nicht oder verspätet, informiert MH den Kunden unverzüglich darüber und es entfällt unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Anspruch auf das Honorar ganz oder teilweise, wenn eine Nachholung der Verspätung durch entsprechendes längeres Arbeiten nicht möglich ist.
(Anmerkung: Die Anreise ist vorausschauend zu organisieren. Stau oder Witterungsverhältnisse sind einzukalkulieren und stellen nur in außergewöhnlichen Fällen, z.B. Vollsperrungen, in einen Unfall verwickelt sein o.ä., eine Entschuldigung dar.)
3.2 Equipment
MH verpflichtet sich, zu jedem Auftrag das für den Auftrag notwendige Equipment bei sich zu führen. Spezielles Equipment wie Extensions, besonderer Schmuck etc. müssen nur mitgeführt werden, wenn dies vorher vereinbart wurde.
3.3 Steuern & Abgaben
MH ist für die Versteuerung der Einkünfte aus den Aufträgen und für die Abführung aller sie betreffenden Abgaben selbst verantwortlich.
§ 4 Pflichten des Kunden
4.1 Änderungswünsche bei Durchführung des Auftrags
Nachträgliche, von der verbindlichen Buchung abweichende oder zusätzliche Wünsche, welche der Kunde vor Ort während oder kurz vor Durchführung des Auftrags äußert, wird MH bei unverzüglicher Anzeige berücksichtigen, soweit dies im Rahmen der kurzfristig zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten machbar ist. Diese zusätzliche Leistung ist gesondert zu vergüten, zusätzlich anfallende Auslagen sind zu erstatten. Sind die nachträglichen Wünsche mit MH nicht zu realisieren und ist der Auftrag deshalb nicht durchführbar, trägt der Kunde Ausfallhonorare gem. § 6.2.
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4.2 Gestalterische Auffassung
Ist der Kunde der Auffassung, MH setze die Vorstellungen über die künstlerische Gestaltung nicht den Erwartungen entsprechend um, oder sie sei aus anderen Gründen entgegen berechtigter Erwartungen nicht geeignet, die Anforderungen des verbindlich gebuchten Auftrags ordnungsgemäß zu erfüllen, muss der Kunde MH darüber umgehend informieren, die Mangelleistung genau bezeichnen und MH die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
Werden trotz der durch den Kunden erhobenen Beanstandungen Haar- und/oder Makeup Tätigkeiten in Anspruch genommen oder kommt eine Mängelrüge an der Leistung von MH erst nach Durchführung des Auftrags, ist eine Reklamation nicht mehr möglich. Neuaufträge aufgrund einer solchen nachträglichen Mängelrüge sind gesondert zu vergüten.
§ 5 Durchführung eines Auftrags
5.1 Kundenwünsche
Die Wünsche des Kunden betreffend die künstlerische Gestaltung sind von MH aufmerksam und sorgfältig zu erfüllen, soweit sie sich im Rahmen des Auftragszwecks halten.
Bei Hochzeits-Styling-Aufträgen wird der Look zusammen mit der Kundin beim Probetermin erarbeitet. Eventuelle nachträgliche Änderungswünsche der Kundin am Tag der Hochzeit sind gesondert zu vergüten.
5.2 Social-Media-Nutzung
Das Posten von Bildern/Videos/Tweets/Stories etc. ist MH gestattet, wenn es keine internen, intime oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte aufweist oder der Kunde im Vorfeld ausdrücklich sein Einverständnis erteilt hat.
5.3 Namensnennung
Verbreitet der Kunde aus dem Auftrag entstandenes Bildmaterial öffentlich, beispielsweise auf Social Media-Plattformen, hat stets eine Verlinkung auf den jeweiligen Account von MH (Instagram, Facebook, o.ä.) oder ein Hinweis auf die Webseite (www.melinamelinamakeupartist.com) von MH zu erfolgen.
Der Kunde stellt dieses Nennungsrecht auch in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen dieses Nennungsrecht ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar zu zahlen, bei freien Arbeiten wird der Aufschlag auf eine hypothetische angemessene Vergütung geleistet.
§ 6 Abrechnung
6.1 Zahlungsmodalitäten
Nach Durchführung des Auftrags oder Stornierung durch den Kunden rechnet MH ihre Leistungen ab und übersendet eine den steuerlichen Anforderungen genügende Rechnung an den Kunden. Der Kunde ist zu diesem Zwecke verpflichtet, MH eine korrekte Rechnungsadresse ungefragt mitzuteilen, spätestens nach Beendigung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung spätestens 30 Kalendertage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung ohne Abzüge fällig, soweit zwischen den Parteien nicht einstimmig etwas anderes vereinbart wurde.
(Anmerkung: Ist nach Ablauf dieser 30-Tagesfrist kein Geldeingang bei MH zu verzeichnen, tritt gem. § 286 Abs. 3 BGB gesetzlicher Verzug ein. Dies kann Zinsansprüche und Schadensersatzansprüche für Rechtsverfolgungskosten nach sich ziehen.)
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Die Zahlungsbedingungen für etwaige Anzahlungen (z.B. Probetermin vor einer Hochzeit) sind gesondert in der Buchungsbestätigung vereinbart.
6.2 Stornierungsgebühren
Bei Stornierung ohne wichtigen Grund ist MH berechtigt, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zzgl. angefallener Auslagen sowie getätigter Aufwendungen (z.B. Reisestornierungen, Arbeitsaufwand, etc.) in Rechnung zu stellen.
§ 7 Geheimhaltung
7.1 Stillschweigen über Interna des Kunden
MH wird über alle Vorgänge und betriebliche/private Angelegenheiten des Kunden, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Absprachen und Auftragskonditionen, Termine, Geschäftspartner des Kunden, intime Details des Privatlebens, etc. Stillschweigen bewahren.
7.2 Stillschweigen über Konditionen von MH
Dem Kunden ist es untersagt, Informationen über das Honorar oder über sonstige Buchungskonditionen von MH an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
7.3 Vertraulicher Vertrag
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf diesen Vertrag, welcher zudem nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden darf und auf jeden einzelnen Auftrag.
§ 8 Nutzungs- und Verwertungsrechte
8.1 Miturheberin
Wird im Rahmen eines Auftrages MH in kreativer Art und Weise tätig, indem Sie maßgeblich den Look mitbestimmt, liegt eine schöpferische Leistung vor, wodurch sie bei der Anfertigung von Bildmaterial als Urheberin bzw. Miturheberin anzusehen ist, so dass ihr Nutzungs- und Verwertungsrechte an angefertigten Abbildungen zustehen.
8.2 Eigenwerbung von MH
MH ist berechtigt, Bildmaterial aus dem Auftrag für Zwecke der Eigenwerbung (Social Media, Portfolio, Homepage, o.ä.) zu verwenden, soweit mit dem Kunden vorab nichts Gegenteiliges vereinbart wurde und § 7 nicht entgegensteht. Der Kunde stellt MH von jeglicher Haftung frei, die sich über diese Eigenwerbung aus Ansprüchen Dritter (z.B. abgebildete Personen) ergeben könnte.
§ 9 Haftung
Die Haftung von MH ist ausgeschlossen für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.
Eine Haftung besteht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MH beruhen oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, beschränkt jedoch der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar und auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
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Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die von MH verwendeten Produkte. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotz dermatologischem Testnachweis nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch für vom Kunden selbst zur Verfügung gestellten Produkten.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist, damit eigene Schäden und/oder Rechtsverletzungen bei Dritten (wie auch MH) abgesichert sind.
§ 10 Datenschutz / Einwilligungserklärung
Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten, wie Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummern, Steuernummer, Homepage und weitere Angaben zur Person (bzw. zum Unternehmen) zum Zwecke der Auftragsabwicklung bei MH verarbeitet werden.
Diese Einwilligung kann jederzeit formlos bei MH unter untenstehendem genanntem Kontakt widerrufen werden.
§ 11 Gerichtsstand / Rechtswahl
Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind – soweit hierüber eine Vereinbarung zulässig ist - der Wohnsitz von MH. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der auf eine andere Rechtsordnung verweisenden Kollisionsnormen.
§ 12 Formerfordernis bei Vertragsänderung
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei die Übermittlung per E Mail genügt, ebenso wie die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Melina Hick
Grüner Weg 27
52146 Würselen
Tel.: 0176 478 203 18